Bei der Energiegewinnung aus Biomasse entsteht CO2, das zuvor über die Photosynthese der Pflanzen aus der Atmosphäre gebunden wurde. So entsteht ein weitgehend CO2-neutraler Kreislauf.
Kritiker dieser Form der Energiegewinnung führen ins Treffen, dass CO2 kein „Mascherl“ besitze und damit der Ausstoß bei der Verbrennung von Biomasse mit dem von fossilen Energieträgern gleichgesetzt werden müsse.
Das stimmt zwar nicht – aber kann man das auch messtechnisch nachweisen?
Kohlenstoff, der Grundbestandteil von CO2, kommt in der Natur in verschiedenen Zusammensetzungen (Isotopen) vor. Isotope desselben Elements unterscheiden sich in ihrer Kernmasse. C12 und C13 sind beides stabile Kohlenstoffisotope, die den Großteil des irdischen Kohlenstoffs ausmachen. Es gibt aber auch das instabile, radioaktive C14-Isotop, welches durch Kernreaktionen in der oberen Erdatmosphäre aus Stickstoff entsteht. C14 wird von Pflanzen über die Atmosphäre aufgenommen und kommt so in den Kohlenstoffkreislauf. Somit hat jedes Lebewesen eine gewisse C14-Konzentration. Diese ist sehr gering – auf eine Billion C12-Kerne kommt statistisch ein C14-Kern – und damit auch nicht gefährlich für Organismen.
Doch bei der Bestimmung, ob CO2 aus einer erneuerbaren oder fossilen Quelle stammt, spielt C14 eine tragende Rolle. Denn fossile Kohlenstoffspeicher wie Erdöl und Kohle liegen schon seit Millionen Jahren unter der Erde, sie enthalten nahezu kein C14 mehr: C14 zerfällt aufgrund seiner Radioaktivität mit einer Halbwertszeit von ca. 5730 Jahren.
Man kann deshalb über die Messung des C14-Anteils im CO2 bestimmen, ob der verbrannte Kohlenstoff aus fossilen oder erneuerbaren Quellen stammt. Bei Mischfeuerungsanlagen, also Verbrennungsanlagen, die sowohl fossile Brennstoffe (z.B. Plastikmüll) als auch organisches Material (z.B. Holzabfall, Papier) verbrennen, kann über den C14-Anteil die Brennstoffzusammensetzung ermittelt werden. Daraus kann man errechnen, wie groß der Anteil an fossilem Brennstoff ist und damit auch, wie viele Zertifikate für CO2-Emissionen dafür aus dem ETS (EU-Emissionshandelssystem) für die Mischfeuerungsanlage zu erwerben sind.