Die Bundesländer brauchen wirksame Klimaziele

Mit der Einigung der EU auf ein neues Reduktionsziel ist auch Österreich dazu verpflichtet, seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 um 48% zu reduzieren. Basisjahr für die Reduktion ist 2005, betroffen sind jene sechs Sektoren, die nicht dem Emissionshandel unterworfen sind (Nicht-EH-Sektoren). Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Bund und Bundesländer einheitliche Ziele verfolgen und die Treibhausgaseinsparungen in den einzelnen Bundesländern sollten klar geregelt sein.

Die Österreichische Energieagentur hat berechnet, dass jedes Bundesland seine Emissionen bis 2030 um 48% verringern sollte. Um jedoch mit dem 48%-Reduktionsziel für 2030 auf den richtigen Pfad zur Klimaneutralität bis 2040 zu gelangen, sei laut AEA die Verteilung des Einsparvolumens auf die Bereiche Energie & Industrie (Nicht-EH), Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Fluorierte Gase entscheidend. Der Schlüssel dafür ist bereits im Entwurf zum Klimaschutzgesetz (KSG) angelegt, das für jeden Sektor das notwendige nationale Ziel vorgibt. Ein wirksames KSG würde die nötige Klarheit für alle politischen Ebenen in Österreich schaffen, insbesondere für die Bundesländer. Doch brauchen die Bundesländer nicht auf ein KSG zu warten, um sofort tätig werden.

Konkrete Einsparungen von Treibhausgasemissionen müssen grundsätzlich in allen Sektoren erreicht werden. Im Verkehrssektor ist eine Reduktion ausgehend von 23,1 Mio. t (2021) auf 12,8 Mio. t CO2-eq (CO2-Äquivalente) bis 2030 über den Einsatz von klimaneutralen Antriebstechnologien (z.B. Elektromobilität in Kombination mit Erneuerbaren) und die Reduktion des Individualverkehrs erforderlich. Im Gebäudesektor kann über den Austausch von fossilen Heizsystemen gegen klimaneutrale Technologien und durch die thermische Gebäudesanierung eine Einsparung von aktuell 8 Mio. t (2021) auf 4,4 Mio. t CO2-eq erreicht werden. Weiteres Potential bieten die Sektoren Energie und Industrie, deren THG-Ausstoß durch den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern von aktuell 5,3 Mio. t (2021) auf 3,1 Mio. t CO2-eq bis 2030 reduziert werden müsste.

Für die Einhaltung des (bald formal) im EU-Gesetz verankerten Klimaziels bis 2030 ist es essenziell, dass alle Bundesländer rasch aktiv werden und die notwendigen Maßnahmen und Instrumente zur Reduktion des THG-Ausstoßes zeitgerecht und im passenden Umfang zum Einsatz bringen. Fortschritte beim Klimaschutz – ob mit oder ohne nationales Klimaschutzgesetz – können nur dann zuverlässig erreicht werden, wenn die Bundesländer ihre Ziele zur Verringerung von Treibhausgasemissionen mit denen des Bundes koordinieren.

Quellen:

Österreichische Energieagentur 2023: Klima- und Energiestrategien der Bundesländer (im Erscheinen).

Österreichische Energieagentur 2023: Vorschlag für die Aufteilung der österreichischen Klimaschutzziele auf die Länder