Erneuerbare Energie Österreich begrüßt Marktprämienverordnung, verweist aber auch auf weitere ausstehende wichtige Gesetzesvorhaben
(Wien, 03.10.2022) Mit vergangenem Wochenende ist die lang erwartete Einigung der Bundesregierung auf die Marktprämienverordnung für erneuerbare Energie bekannt geworden. Die Verordnung ist ein Baustein für eine unabhängige Energieversorgung in Österreich. Das Instrument zur Finanzierung und Realisierung von Wind-, Wasser-, Photovoltaik-, Biomasse- und Biogasprojekten soll die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie voranbringen. Es gleicht die Differenz zwischen Produktionskosten und dem durchschnittlichen Marktpreis aus. Doch viele wichtige Gesetzesvorhaben für die Energiewende warten weiterhin auf ihre Umsetzung.
„Wir begrüßen sehr, dass mit der Marktprämienverordnung nach langem Warten endlich eine wichtige Lücke bei der Umsetzung des im Sommer 2021 beschlossenen Erneuerbare-Ausbau-Gesetzes geschlossen wurde. Der Ausbau erneuerbarer Energie steht vor allem auch angesichts der aktuellen Energiekrise im öffentlichen Interesse und ist zentral für unsere Versorgungssicherheit. Da ist es nur recht und gut, dass seitens des Klimaschutz- und Energieministeriums mit der Marktprämienverordnung ein wichtiger Teil des Fundaments für die Energiewende gelegt wurde. Doch der weitere Weg zu sauberer und sicherer Energie ist trotzdem noch ein weiter!“, so Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ). Prechtl-Grundnig verweist auf die nach wie vor offenen Gesetzespakete des Bundes wie das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das Erneuerbare-Gas-Gesetz, das Energieeffizienzgesetz und das Klimaschutzgesetz.
Angesichts der hohen Energiekosten weist die Branchenvertreterin ausdrücklich darauf hin, dass beim aktuellen Niveau der Strompreise kein Förderbetrag schlagend würde. Die Marktprämie sei vielmehr als Mechanismus zu verstehen, der Erzeuger erneuerbarer Energie im Falle eines massiven Absinkens der Strompreise absichern würde.
„Am Zug sind nun die Bundesländer!“, betont Prechtl-Grundnig abschließend und verweist abermals auf deren wesentliche Kompetenzen und Handlungsspielräume, um die erforderlichen Projekte für die Erneuerbaren auf den Boden zu bringen. „Sie sind bei der Energiewende säumig, müssen aufhören sich gegen einzelne Technologien zu stellen, sich zu den Bundeszielen bekennen und am beschleunigten Ausbau aller Technologien in den Ländern arbeiten.“
Rückfragehinweis:
Judith Brockmann
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