Geplante Abgabenerhöhung für Photovoltaik und Windkraft benachteiligt leistbare und klimataugliche Energieträger und gefährdet deren dringend nötigen raschen Ausbau
(Wien, 10.11.2022) Mit der geplanten Änderung des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes kommt es zu einer massiven Abgabenerhöhung für erneuerbare Energie aus Windkraft und Photovoltaik (PV). PV-Anlagen in der Freifläche sind von einer Verfünffachung der Kosten für den sogenannten Ausgleich zur mutmaßlichen „Belastung des Landschaftsbildes” betroffen. Gemessen am burgenländischen Ausbauziel für Photovoltaik würde dies eine Belastung in Höhe von 18 Mio. Euro jährlich bedeuten. Bei der Windkraft steigt diese Abgabe um fast 580% auf 17.600,- Euro pro Megawatt Leistung. Zur Orientierung: Die installierte Leistung der rund 427 Windkraftanlagen im Burgenland beträgt 1224 Megawatt. Die Belastungen für Erneuerbare-Stromerzeuger lägen somit im hohen zweistelligen Millionenbereich, und das jedes Jahr.
Drohende doppelte Abschöpfung bei Erneuerbaren gefährdet Energiewende im Burgenland
Doch besonders problematisch sieht der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) nicht nur die Höhe dieser Abgabe auf Landesebene, sondern die zukünftig zweifache Belastung von Erzeugern erneuerbarer Energie im Burgenland. Grund dafür ist die bereits auf Bundesebene erarbeitete Abschöpfung von sogenannten Überschusserlösen, die erst kürzlich durch eine EU-Verordnung verabschiedet wurde und nun auch in Österreich zur Umsetzung kommen wird.
„Der beschleunigte Erneuerbaren-Ausbau als einzig richtige Reaktion auf die Energiekrise ist weitgehend unbestritten - national und international, auf Seite der Wirtschaft und der VerbraucherInnen. Doch die im Burgenland nun ausgerufene Abschöpfung, die sich zur nationalen Abschöpfung aufgrund der EU-Verordnung dazu gesellt, wirkt dem in zweifacher Weise entgegen”, warnt Martina Prechtl-Grundnig, Expertin für Erneuerbare Energie beim EEÖ. „Zum einen zerstören derart drastische Eingriffe in die Rahmenbedingungen bestehender Erzeugungsanlagen nachhaltig das Investitionsvertrauen. Zum anderen wird dadurch verfügbares Kapital für Investitionen in neue Erzeugungsanlagen abgezogen. Eine Abschöpfung, die bis zu 100 Prozent des Gesamtgewinns reicht, wird den Ausbau der Erneuerbaren im Burgenland stark einschränken und konterkariert auch das selbstgesetzte Landesziel der Klimaneutralität bis 2030.“
Vorhaben der Landesregierung wird sich langfristig nicht als sozial erweisen
Laut Antrag der burgenländischen SPÖ wird die Abgabenerhöhung für PV und Windkraft mit der „Gewährleistung leistbarer Energiepreise” begründet, doch befürchtet der EEÖ einen Bumerang-Effekt, denn zusätzliche Abgaben könnten den Strom weiter verteuern. „Wer die Energiepreise langfristig senken und stabilisieren will,“ ist sich Prechtl-Grundnig sicher, „braucht den Ausbau erneuerbarer Energie, um preistreibende fossile Energieträger so schnell wie möglich vom Markt zu verdrängen.“ Es sei absolut nachvollziehbar, dass extreme Energiepreissteigerungen aus sozialen Gründen und zur Absicherung von Wirtschaft und Arbeitsplätzen abgefedert würden. Doch ein Gesetz auf Landesebene, das ausgerechnet die Erzeugung von Sonnen- und Windenergie enorm belastet, hält die Expertin für völlig kontraproduktiv.
In diesem Kontext verweist der EEÖ auf die unzulässige Benachteiligung erneuerbarer Energien im Vergleich zu fossilen Energieträgern, die als eigentliche Preistreiber von der Abschöpfung auf Landesebene unbehelligt blieben. Auch ein juristisches Gutachten macht schwere Mängel bei der geplanten Abgabenerhöhung aus und bewertet diese als unsachlich, verfassungs- und EU-rechtswidrig. „Die vorgesehene Doppelabschöpfung bei Windkraft und Photovoltaik im Burgenland ist weder gerecht noch sozial. Sie wird auch den Anforderungen zur Bewältigung der Energie- und Klimakrise nicht gerecht! Die Wiederherstellung eines energiewendebefeuernden Umfelds im Burgenland ist deshalb dringend gefordert. Ein Umfeld, das auch für alle Energiewendeakteure Chancengleichheit in diesem Transformationsprozess sicherstellt!“, fordert Prechtl-Grundnig abschließend.