Unklarheit mit Verordnungen endlich behoben – erste Ausschreibungen im Jahr 2024 können demnächst starten
Mit Verabschiedung grundlegender Verordnungen zur Umsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) sind die Förderbedingungen zum Ausbau erneuerbaren Stroms für 2024 endlich klar. Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen können somit auch die ersten Ausschreibungen des Jahres erfolgen. „Der Ausbau erneuerbarer Energie muss kontinuierlich und zuverlässig vorangetrieben werden. Dazu braucht es klare und absehbare Rahmenbedingungen. Diese Klarheit wurde nun wieder geschaffen und gleich auch für das nächste Jahr festgelegt“, betont Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ).
Die Verordnungen schaffen die Basis für die Beantragung von Investitionszuschüssen und Marktprämien. Sie sind der essenzielle Baustein zur Umsetzung des EAG und müssen gewährleisten, dass in Österreich bis 2030 zusätzliche 27 TWh an Strom für eine 100-prozentige Versorgung aus erneuerbarer Energie zur Verfügung stehen. Der EEÖ hebt positiv hervor, dass nun am 8. April der erste Fördercall für die Investitionsförderung starten kann. Die Marktprämie kann ab 14. Mai beantragt werden.
Die Branche hat im Zuge des Begutachtungsverfahrens noch wesentliche Anmerkungen zu den Verordnungsentwürfen eingebracht, insbesondere die Förderbedingungen für Biomasseanlagen sowie geringere Fördersätze bei Photovoltaik werden beanstandet. Hier wird der EEÖ als Branchenvertretung die Auswirkungen genau beobachten und sich um notwendige Verbesserung der Bedingungen bemühen.