CO2-Bepreisung in Österreich und die ökosoziale Steuerreform

Mit der Ökosozialen Steuerreform ab Juli 2022 soll in Österreich die Trendwende hinsichtlich der Bepreisung von CO2 eingeleitet werden. Geplant ist die direkte Besteuerung von jeder Tonne CO2 im non-ETS-Bereich mit 30 Euro, ein Ausgangswert, der in den Folgejahren sukzessiv ansteigt – 2023 auf 35, 2024 auf 45 und 2025 auf 55 Euro.

Um diese Mehrkosten für die Bürger abzufedern, wird parallel zur CO2-Steuer ein regional abgestufter Klimabonus eingeführt, welcher jährlich ausbezahlt wird. Die Höhe schwankt zwischen 100 und 200 Euro, abhängig von der Qualität der Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. Der Klimabonus wird in vier Stufen unterteilt: 100, 133, 167 und 200 Euro. Wien erhält mit 100,- € die niedrigste Bonusstufe, ländliche Regionen erhalten die höchste. Ziel ist, den Menschen, die aufgrund eines schlechten öffentlichen Verkehrsnetzes auf das Auto angewiesen sind, die Mehrkosten abzugelten.

Ein Bericht der OECD stellt die Höhe der Besteuerung des CO2-Ausstoßes einzelner Länder mittels sogenannter Effective Carbon Rates dar. Als effektives Ziel sieht der Bericht die Besteuerung einer Tonne CO2 mit 60 Euro. Auf lange Sicht gesehen (bis 2030) wären 120 Euro das Ziel.

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