Beim Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) handelt es sich um eine Starthilfe für den Markthochlauf erneuerbarer Gase aus Österreich. Sie sind speicherbar und besonders für die Anwendung in industriellen Hochtemperaturbereichen und zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit im Stromsektor (als Ausgleichsenergie) geeignet, und deshalb ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Das EGG liegt bisher als ausverhandelter Entwurf vor und wurde noch nicht beschlossen.
Der Entwurf zum EGG sieht vor, dass im Jahr 2030 8,34 Prozent der in Österreich verkauften Gasmenge, mindestens jedoch 6,5 TWh, durch erneuerbare Gase (Biogas, Holzgas und erneuerbarer Wasserstoff) aus Österreich abgedeckt werden sollen. Dafür wurde ein Quotenmodell entwickelt, das eine jährliche Steigerung des Anteils erneuerbarer Gase am verkauften Gas vorsieht, um das 2030-Ziel sukzessive zu erreichen.
Welche Kosten entstehen durch das EGG?
Sollte einer der rund 340 in Österreich zugelassenen Erdgashändler den laut Quote notwendigen Anteil an erneuerbarem Gas nicht nachweisen können, ist für die verfehlte Menge ein Ausgleichsbetrag von 12,5 Cent pro kWh an die E-Control abzuliefern. Für Kunden entstehen dabei zunächst keine Mehrkosten, denn der Gashändler darf den Ausgleichsbeitrag nicht an seine Kunden weiterverrechnen, da damit keine Energielieferung in Verbindung steht. Wird vom Gashändler hingegen erneuerbares Gas zugekauft, darf er die Mehrkosten an seine Kunden weitergeben. Die Produktionskosten für erneuerbares Gas liegen aktuell zwischen 12 (Biogas) und 30 (Wasserstoff) Cent je kWh und damit über dem aktuellen Erdgaspreis von knapp 4 Cent pro kWh.
Doch anders als bei fossilem Gas fällt für erneuerbare Gase weder die Erdgasabgabe (6€/MWh) noch die Abgabe für CO2-Emissionszertifikate (im Jahr 2024 durchschnittlich 45€/t) an. Dadurch relativieren sich die zu erwartenden Mehrkosten für den Ausbau erneuerbarer Gase um fast die Hälfte: für einen Zeitraum von fünf Jahren bis 2030 würden 1,3 Milliarden Euro anfallen statt wie teilweise behauptet 2,5 Milliarden Euro.
Außerdem werden sich die Mehrkosten voraussichtlich weiter verringern durch zwei wichtige Faktoren: ExpertInnen erwarten eine Preissteigerung für Emissionszertifikate auf 150€ pro Tonne CO2 im Jahr 2030, damit die Klimaziele bis dahin erreicht werden können. Diese Preissteigerung bedingt zusätzliche Kosten für Erdgas, ebenso wie die kritische Situation rund um die Durchleitung von russischem Erdgas durch die Ukraine. Gekoppelt mit einem abnehmenden Gastransitvolumen durch Österreich (Deutschland und Italien werden verstärkt mittels LNG beliefert) ist ein weiterer Anstieg der Endkundenpreise für fossiles Gas jedenfalls zu erwarten. Damit relativieren sich die erwarteten Zusatzkosten für erneuerbares Gas noch weiter.
Wird es genug Biogas geben, damit Verfehlungen nicht zustande kommen?
Das EGG bezieht Biogas-, Holzgas- und erneuerbaren Wasserstoff mit ein. Wegen der Produktionskosten würde vor allem Biogas den ersten Teil der Hochlaufkurve relativ rasch abdecken. Eine Studie der Österreichischen Energieagentur von 2021 verortet das realisierbare Potential von erneuerbarem Gas aus biogenen Reststoffen in Österreich bei rund 20 TWh pro Jahr bis 2040. Bis dahin werden sich auch die Wasserstoffproduktionskapazitäten deutlich erhöhen.
Quotenmodell oder Marktprämie?
Während sich beim Quotenmodell die Gashändler selbst um die Aufbringung erneuerbarer Gase durch Abschluss von Verträgen mit den Biomethanproduzenten bemühen müssen, erfolgt dies im Marktprämienmodell mittels Ausschreibung durch eine Abwicklungsstelle. Die Gestehungskosten von erneuerbarem Gas sind in beiden Systemen ident, nur das Umlagesystem unterscheidet sich.
Quellen:
Kompost und Biogas Verband 2024
Austrian Energy Agency 2021: Erneuerbares Gas in Österreich 2040.