EEÖ: „Übergewinn-Steuer“ bremst Energiewende aus

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich warnt mit „Beipackzettel“ vor Schwächung der Erneuerbaren-Branche -- fossile Energieerzeuger werden bevorzugt

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) warnt vor unerwünschten Nebenwirkungen bei der sogenannten „Übergewinnsteuer“ für Stromproduzenten. Es sei richtig, die Energiekonsumenten zu entlasten. „Uns muss aber bewusst sein, dass die einzig wirksame Maßnahme zur Sicherstellung von leistbaren und stabilen Energiepreisen der Umbau unseres Energiesystems ist. Wir brauchen rasch viel mehr an erneuerbarer Energie!“, sagt Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf weise jedoch einige Mängel und damit Risiken und Nebenwirkungen auf, warnt der EEÖ in einer aktuellen Stellungnahme als „Beipackzettel“.

Einerseits sei die fossile Energiewirtschaft durch den Entwurf abermals bevorzugt: Während OMV und Co. nur einen Teil des langfristig über dem Durchschnitt liegenden Gewinns abführen müssen, wird bei der Stromproduktion aus Sonne, Wind und Wasser der Umsatz zur Berechnungsgrundlage gemacht. „Das ist betriebswirtschaftlich unsinnig, denn der Umsatz sagt nichts über die Höhe der Gewinne eines Unternehmens“, kritisiert Prechtl-Grundnig.

Höhere Finanzierungskosten könnten Ökostrom teurer machen

Die Erneuerbaren-Expert:innen erwarten zudem schlechtere Bedingungen bei Risikobewertung und Finanzierungskosten durch die massive Intervention in den Markt, etwa durch Eingriffe in bestehende Abnahmeverträge. Das werde Ökostrom teurer machen und die Investitionsbereitschaft reduzieren. Darüber hinaus sei die Anrechenbarkeit von Investitionen in erneuerbare Erzeugungsanlagen als Absetzbetrag zu eng gefasst. Angesichts der Vorlaufzeit können so kaum neue Projekte in Gang gesetzt werden. Außerdem wird die Anrechenbarkeit nur dann der Praxis gerecht, wenn sie Investitionen innerhalb einer Unternehmensgruppe unter einheitlicher Leitung umfassen.

Teuer kommen kann die Regelung etwa auch Industriebetriebe, die zur Absicherung ihrer Energiepreise in erneuerbare Stromerzeugungsanlagen investiert haben. Sie müssen laut Entwurf für Erträge, die sie gar nicht erzielt haben, eine Abgabe entrichten.

„Die Branche ist bereit, ihren Beitrag in dieser Krise zu leisten. Doch der aktuelle Entwurf zur Abschöpfung birgt ausgerechnet für Erneuerbare-Energieerzeuger hohe Risiken und Nebenwirkungen und ist daher noch deutlich zu verbessern. Das bremst den Umbau unserer Energieversorgung. Dabei sollten wir gerade jetzt in den Ausbau der Erneuerbaren investieren“, so Prechtl-Grundnig.

 

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