Die EU setzt mit der neuen Richtlinie deutlich höhere Ziele für erneuerbare Energie bis 2030 und liefert konkrete Instrumente
Seit 20. November 2023 ist die neue EU-Richtlinie für erneuerbare Energie, kurz RED III, in Kraft. Sie gibt auch für Österreich deutlich höhere Ziele beim Anteil erneuerbarer Energie an der Energieversorgung bis 2030 vor. Die neue EU-Richtlinie erfordert unmittelbares Tätigwerden der Mitgliedsstaaten, in weiten Teilen bereits bis 1. Juli 2024. „Die EU verfolgt mit der RED III höhere Ziele für eine erneuerbare Energieversorgung, um Klimaneutralität und einer unabhängigen Energieversorgung einen wesentlichen Schritt näher zu kommen. Doch die EU fordert nicht nur, sie schafft auch den notwendigen Spielraum!“, betont Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich.
Insgesamt soll der Erneuerbaren-Anteil am Bruttoendenergieverbrauch in der EU von derzeit 22% auf mindestens 42,5%, besser sogar 45% gesteigert werden. Für Österreich bedeutet diese Vorgabe eine Steigerung des eigenen Erneuerbaren-Anteils von 36,4 Prozent auf mindestens 60 Prozent innerhalb der nächsten sechs Jahre. Mit den neuen Zielen und den mitgelieferten Instrumenten geht die EU deutlich in Vorlage. „Die EU hat den Mitgliedsstaaten mit der RED III einen Werkzeugkoffer für die Energiewende übergeben. Zu den Werkzeugen zählen etwa Beschleunigungsgebiete für Erneuerbare Energie, raschere und einfachere Verfahren oder die Festlegung, dass Erneuerbare im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Damit können wir den Ausbau erneuerbarer Energien und den Umbau der Netze enorm beschleunigen und so eine sichere und saubere Energieversorgung in naher Zukunft gewährleisten“, bewertet Ursula Nährer, Juristin der Interessensgemeinschaft Windkraft, die EU-Richtlinie.
Im Gebäudebereich (Heizen, Warmwasser, Kühlen) soll der Anteil erneuerbarer Energie EU-weit bis 2030 auf 49% ansteigen. Für Österreich bedeutet dies einen Erneuerbaren-Anteil von ca. 70 Prozent und damit eine Verdopplung des aktuellen Anteils. „Um die Wärmeversorgung in Haushalten umzustellen, braucht es bis 2030 ausreichende Mengen an Biomasse, Solarthermie und Umgebungswärme, einschließlich Geothermie, sowohl als gebäudeeigene Heizungen als auch als Fernwärme. Die EU gibt den Mitgliedsstaaten außerdem geeignete Maßnahmen zur Umstellung auf erneuerbare Wärme vor, wie klare Regelungen für den allmählichen Ausstieg aus fossiler Wärme mit klaren Zwischenzielen, Förderungen und Maßnahmen zur Risikominimierung und sozialen Abfederung“, so Peter Seifert von Geothermie Österreich.
Im Strombereich strebt Österreich selbst danach, bilanziell zu 100% erneuerbar zu sein. Um die verbleibende Lücke bis 2030 zu schließen, braucht es einen zusätzlichen Ausbau von 34 bis 39 Terawattstunden. „Die Ziele der EU sind ambitioniert, aber machbar. Doch muss die Politik in Österreich unmittelbar tätig werden, Wahlkampf hin oder her. Wir müssen den gelieferten Werkzeugkoffer der EU nur nutzen! Die RED III muss durch Gesetze und Verordnungen national verankert werden, Bund und Länder müssen bei den Zielen an einem Strang ziehen. Und besonders wichtig: Viele Vorgaben können bereits auf der Stelle durch die Bundesländer umgesetzt werden!“, schließt Martina Prechtl-Grundnig.
Presseunterlage: Was die RED III für Österreich und seine Klimaziele bedeutet