Zwei fehlende Verordnungen zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz stoppen den Ausbau
Mit Anfang Februar fehlen noch immer grundlegende Verordnungen, um vorhandene Fördergelder für den Ausbau erneuerbaren Stroms und erneuerbarer Gase 2024 abrufen zu können. „Solange diese Verordnungen fehlen, können keine Investitionszuschüsse beantragt werden und keine Ausschreibungen zur Vergabe von Marktprämien oder überhaupt Anträge für Marktprämien erfolgen. Wichtige Vorhaben für eine nachhaltige Energieerzeugung werden somit auf die lange Bank geschoben. Und damit ist das erste Quartal des Jahres für den Ausbau bereits verloren“, erklärt Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ, und hält fest: „Leider haben wir dadurch noch immer eine Stop-And-Go-Politik beim Erneuerbaren-Ausbau.“ Betroffen sind größere Photovoltaikanlagen, kleine und mittlere Wasserkraftwerke, Windkraftprojekte sowie Strom aus Biomasse in Kraft-Wärme-Kopplung.
Geplanter Ausbau stockt
Die Verordnungen sind erforderlich für die Umsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) und gewährleisten, dass in Österreich bis 2030 zusätzliche 27 TWh an Strom für eine 100-prozentige Versorgung aus erneuerbarer Energie zur Verfügung stehen. „Wir stehen aktuell bei rund 5 Prozent des geplanten Ausbaus bis 2030. Regierung und Länder müssen dringend aufs Gas steigen! Fehlende Rahmenbedingungen wie die Verordnungen sind dabei das Gegenteil des Notwendigen!", erläutert Paul Ablinger, Geschäftsführer von Kleinwasserkraft Österreich, die Situation für die Kleinwasserkraft. Auch Eva Talic, Generalsekretärin der IG Holzkraft, betont: „Mit dem EAG sollte ein Ende des ewigen „Stop and Go“ im Ausbau der erneuerbaren Energien erreicht werden. Fehlende Verordnungen konterkarieren das! Für die Holzkraftwerke als rohstoffabhängige Energietechnologie bedeutet eine weitere Verzögerung der Verordnung anhaltende Rechtsunsicherheit und unklare wirtschaftliche Rahmenbedingungen.“
Verordnungen für Planungssicherheit notwendig
Die zwei zentralen Verordnungen, auf welche die Branche wartet, sollen Förderbudgets, Ausschreibemengen, Ausschreibetermine und Antragsbedingungen festlegen. „Der rasche Ausbau der Windkraft ist für die Versorgung Österreichs insbesondere im Winter von zentraler Bedeutung. Doch die Entwicklung neuer Windparks ist nur mit Planungssicherheit und Klarheit über die Rahmenbedingungen möglich. Daher sind die Verordnungen dringend erforderlich!“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.
„Während bei den privaten PV-Anlagen durch die Senkung der Mehrwertsteuer unkomplizierte Förderbedingungen geschaffen wurden, hängen die größeren Projekte komplett in der Luft. Ohne diese beiden Verordnungen fehlt jegliche Planungsgrundlage und das in einem Markt, der aktuell bereits eine sinkende Nachfrage zeigt!“ kritisiert Vera Immitzer, Geschäftsführerin vom Bundesverband Photovoltaic Austria.
Die Branche fordert eine rasche Vorlage und Begutachtung der Entwürfe dieser Verordnungen. Durch den erforderlichen Fristenlauf, bis diese Verordnungen wirksam werden können, ist das erste Quartal des Jahres 2024 ohne diese Grundlage für die Energiewende verstrichen. Bernhard Stürmer, Geschäftsführer des Kompost & Biogas Verbands, ergänzt: „Und nicht zu vergessen: nach wie vor fehlt zum Erneuerbaren-Ausbau im Strom-Bereich der Erneuerbaren-Ausbau im Gas-Bereich! Ohne das seit einem Jahr in Begutachtung befindliche Erneuerbare-Gase-Gesetz kann die Unabhängigkeit vom russischen Erdgas nicht umgesetzt werden!“
„Für die Energiewende ist jeder Tag, an dem diese Umsetzungsverordnungen und die Gesetze nicht vorliegen, ein verlorener Tag. Und das, obwohl wir gerade viel mehr Tempo bräuchten“, schließt Prechtl-Grundnig.