Reduktion der Treibhausgasemissionen

Auf halben Wegen und zu halber Tat

In Österreich unterliegen Emittenten von Treibhausgasen mit kleinerer Leistung – hauptsächlich Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft –, die nicht am EU-Emissionshandel (EH) teilnehmen, dem Klimaschutzgesetz. Österreich muss in diesem Bereich seine Emissionen bis 2030 um 36% gegenüber 2005 verringern. Da die EU ihre Ziele jedoch gerade nachbessert, werden es wohl minus 50 bis minus 55% werden.

Zwischen 2005 und 2017 ist in Österreich lediglich eine Reduktion um bescheidene 9% gelungen.

Da die Bundesländer wichtige Stellräder in Händen halten, um diese Ziele zu erreichen, sind sie auch gefordert, sich stärker als bisher zu engagieren. Eine Studie der Österreichischen Energieagentur zeigt, dass die Strategien der Bundesländer bis 2030 in Summe eine Treibhausgasreduktion von 31% gegenüber 2005 erreichen würden. Das reicht nicht einmal aus, um die EU-Ziele vor deren Nachjustierung einzuhalten. Auch die Klimaneutralität bis 2040 fehlt noch in den Bundesländerstrategien – höchste Zeit also für die Bundesländer, ihre Strategien und Maßnahmen im Klimaschutzbereich nachzubessern!

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