Weiterhin Anpassungsbedarf bei Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz vor Beschlussfassung
Im Klimaschutz läuft uns – wie auch aktuelle Wetterereignisse zeigen – die Zeit davon. Das für Energiewende und Klimaschutz in Österreich entscheidende Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) passierte letzte Woche endlich den Wirtschaftsausschuss und kann damit diese Woche im Parlament zur Beschlussfassung gebracht werden. Dazu braucht es aufgrund von Verfassungsbestimmungen eine Zweidrittelmehrheit. “Ich bin hoffnungsfroh, dass die Parlamentsparteien, aufgrund der Wichtigkeit des EAG für den Klimaschutz und die heimische Wirtschaft, gemeinsam zu einem Beschluss im Nationalrat finden“, bemerkt Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ).
Inhaltliche Details zu den Verhandlungen sind dem EEÖ nicht bekannt, jedoch ist offensichtlich im Gesetz immer noch ein Punkt enthalten, der für absolutes Unverständnis sorgt. „In der Ministerratsvorlage fand sich plötzlich die Regelung, dass sich im Jahr des Inkrafttretens die Vergabe- und Ausschreibevolumina mit jedem Monat, in dem das Gesetz nicht in Kraft ist, reduzieren. Wir haben in unseren Gesprächen und Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass diese Formulierung jedenfalls zurückzunehmen ist. Denn damit macht man aus der durch Verhandlungen verlorenen Zeit nun auch verlorene erneuerbare Strommengen, und verlorene Investitionen in Österreich. Ebenso bremst es das Fortkommen bei der Erreichung von 100% erneuerbaren Strom bis 2030 ein, wenn die nun verloren gegangenen Förderkontingente der Folgejahre nicht entsprechend zur Verfügung stehen“, kritisiert Prechtl-Grundnig und setzt fort: „Damit verbundene wirtschaftliche Chancen dürfen gerade jetzt nicht ungenutzt bleiben.“ Das EAG könnte Investitionen von 30 Milliarden Euro in Gang bringen und etwa 100.000 Arbeitsplätze sichern. Je früher erneuerbare Stromprojekte umgesetzt werden können, desto schneller bekämpfen wir die Klimakrise.
Mittel müssen in voller Höhe vergeben werden
Die Berechnung von erforderlichen Mitteln und Ausbaukontingenten, wie sie auch im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz niedergeschrieben sind, beziehen sich auf das Jahr 2020. Wird nun die in der Gesetzwerdung und den Verhandlungen verlorene Zeit durch diese Formulierung in verlorene Mittel und demnach Zubaumengen umgewandelt, rüttelt man in Wahrheit bereits vor dem Start am 100%-Ziel. Wichtige Impulse für die Wirtschaft werden liegen gelassen und Arbeitsplätze gehen verloren. „Für uns ist völlig unverständlich und auch nicht akzeptabel, dass man nun die verlorene Zeit auch noch in Kürzungen umwandelt, anstatt den Wirtschafts- und Arbeitsplatz-Booster, den wir gerade so dringend brauchen, ganz selbstverständlich zu nutzen! Wir erwarten uns daher eine Korrektur dieses Punktes in den Schlussverhandlungen dahingehend, dass die vollen Jahreskontingente für 2021 und 2020 nach Beschlussfassung und Inkrafttreten vergeben werden. Nur so reduzieren wir die gesteckten Ziele nicht gleich am Start. Andernfalls müssten die Kontingente auf die neue, verkürzte Ausbauzeit um 20% angehoben werden“, fordert Prechtl-Grundnig abschließend.
Rückfragehinweis
DI Martina Prechtl-Grundnig
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